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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 8/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Maifeld

Der Verbandsgemeinderat Maifeld hat mit Beschlüssen vom 23.09.2021, 09.12.2021 und 29.02.2024 entschieden, für Teilbereiche in folgenden Gemeinden eine Änderung des Flächennutzungsplans vorzunehmen:

Stadt Münstermaifeld

Ausweisung von Wohnbaufläche am südwestlichen Stadtrand angrenzend an das Baugebiet „Am Sportplatz“ (Flächentausch unter Wegnahme bestehender Wohnbaufläche am nördlichen Stadtrand)

Ortsgemeinde Pillig

Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freizeitnutzung mit Wohnmobilstell- und Wanderparkplatz“ (Bebauungsplan „Ehemaliger Sportplatz“)

Ortsgemeinde Gering

Darstellung von Wohnbaufläche am nordwestlichen Ortsrand (Flächentausch unter Wegnahme bestehender Wohnbaufläche unterhalb des Plangebiets, Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Auf der Trift“)

Ortsgemeinde Rüber

Ausweisung von Wohnbaufläche am südlichen Ortsrand, angrenzend an das Baugebiet „Am Nothenberg“

Stadt Münstermaifeld,

Stadtteil Mörz

Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplätze“ (Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Wohnmobilstellplätze“)

Die Planungen beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Gebiete (unmaßstäblich):

1.1 Stadt Münstermaifeld – Wohnbaufläche am südwestlichen Stadtrand

1.2 Stadt Münstermaifeld – Tauschfläche am nördlichen Stadtrand

2. Ortsgemeinde Pillig – Sonderbaufläche „Freizeitnutzung mit Wohnmobilstell- und Wanderparkplatz“

3.1 Ortsgemeinde Gering – Wohnbaufläche am nordwestlichen Ortsrand

3.2 Ortsgemeinde Gering –Tauschfläche unterhalb des Plangebietes

4. Ortsgemeinde Rüber – Wohnbaufläche am südlichen Ortsrand

5. Stadt Münstermaifeld, Stadtteil Mörz – Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplätze“

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit, auch Kinder und Jugendliche, möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Die Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans können vom 23.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Außenstelle Kirchstraße 5, 1. Obergeschoss, 56751 Polch, eingesehen werden. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung sind montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können für den o. g. Zeitraum auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de ({{gt}}Leben & Infrastruktur {{gt}}Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen {{gt}}Bauleitplanung {{gt}}37. Änderung des Flächennutzungsplanes) eingesehen werden.

56751 Polch, 04.02.2026
Verbandsgemeinde Maifeld
Maximilian Mumm
Bürgermeister