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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 9/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Ackerstraße“, Ortsgemeinde Gappenach

Der Ortsgemeinderat von Gappenach hat am 22.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ackerstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Grund der Planung ist der Antrag eines Bauinteressenten zur Errichtung eines Gebäudes für die Wohnnutzung.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus nachfolgend abgedrucktem Plan ersichtlich.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Stattdessen kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom

06.03.2023 bis einschließlich 20.03.2023

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 217, unterrichten, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Innerhalb der oben genannten Frist können Äußerungen zu der geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld vorgebracht werden.

56294 Gappenach, 23.02.2023 — Udo Heinemann
Ortsgemeinde Gappenach — Ortsbürgermeister