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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 9/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 und des Haushaltsplanes 2024

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ochtendung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan habe ich in der 7. Kalenderwoche 2024 den Gemeinderatsmitgliedern zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 16.02.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 104, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Ochtendung haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ochtendung, den 16.02.2024 — Lothar Kalter
 — Ortsbürgermeister