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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Welschenbach zum 31.12.2022 und Entlastungserteilung

Der Ortsgemeinderat von Welschenbach hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Welschenbach zum 31.12.2022 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.

Der Jahresabschluss weist folgende Summen aus:

Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen

Jahresfehlbetrag

Finanzrechnung

Gesamtbetrag der Einzahlungen

Gesamtbetrag der Auszahlungen

Veränderungen des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Welschenbach hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2022 von 1.558.205,92 € um 40.989,11 € auf 1.517.216,81 € reduziert.

Weiterhin hat der Ortsgemeinderat einstimmig

a)

dem Ortsbürgermeister Klaus Augel, sowie dem Ortsbeigeordneten, soweit er den Ortsbürgermeister vertreten hat,

b)

dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Alfred Schomisch, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben,

einstimmig Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 08.01.2024 bis 17.01.2024 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Ortsgemeinde Welschenbach
Augel, Ortsbürgermeister