Der Ortsgemeinderat Welschenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2023 beschlossen, für die Ausgaben des Jahres 2022, die für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege entstanden sind, gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 16.07.1996, wiederkehrende Beiträge zu erheben.
Der Gemeindeanteil wird für das Jahr 2022 nach Abwägung der im § 6 der Satzung festgelegten Kriterien der Nutzung der Feld- und Waldwege auf 10.v.H. festgesetzt.
Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemarkung Welschenbach wird auf 0,001086 €/m2 festgesetzt.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide in Kürze durch die Verbandsgemeindeverwaltung zugestellt werden.