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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Erhebung von Beiträgen für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen für das Jahr 2022

Der Ortsgemeinderat Welschenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2023 beschlossen, für die Ausgaben des Jahres 2022, die für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege entstanden sind, gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 16.07.1996, wiederkehrende Beiträge zu erheben.

Der Gemeindeanteil wird für das Jahr 2022 nach Abwägung der im § 6 der Satzung festgelegten Kriterien der Nutzung der Feld- und Waldwege auf 10.v.H. festgesetzt.

Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemarkung Welschenbach wird auf 0,001086 €/m2 festgesetzt.

Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide in Kürze durch die Verbandsgemeindeverwaltung zugestellt werden.

Welschenbach, den 19.12.2023
Ortsgemeinde Welschenbach
(Siegel)
K. Augel,
Ortsbürgermeister