Gemäß unserer Friedhofssatzung vom 25.10.2021 §10 ist die Ruhezeit nach 25 Jahren für die Grabstätten B-03-01 bis B-03-07 erreicht, daher sind folgende Grabstätten nach §26 (2) mit einer Frist von drei Monaten bis zum 31.03.2024 zu räumen: Margarethe Becker, Heinrich Weber, Therese Schlig, Karl Thiel, Peter Mannebach, Johanna Kaul und Herbert Schäfer.
Die Kosten für die Grabräumung betragen 150,00 € nach § 10 der Friedhofsgebührensatzung vom 25.10.2021.
Bitte teilen Sie uns unter Ortsgemeinde@Langenfeld-Vordereifel.de oder in der Bürgersprechstunde bis zum 29.02.2024 mit dem unteren Abschnitt mit, welche Art der Grabräumung sie wünschen.
Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof Langenfeld:
| O | Grabräumung mit Grabstein |
| O | Grabräumung ohne Grabstein |
|
| (zutreffendes bitte ankreuzen) |
Name des Verstorbenen:
Name des Auftraggebers:
Straße:
Wohnort:
Datum / Unterschrift: