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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof Langenfeld

Gemäß unserer Friedhofssatzung vom 25.10.2021 §10 ist die Ruhezeit nach 25 Jahren für die Grabstätten B-03-01 bis B-03-07 erreicht, daher sind folgende Grabstätten nach §26 (2) mit einer Frist von drei Monaten bis zum 31.03.2024 zu räumen: Margarethe Becker, Heinrich Weber, Therese Schlig, Karl Thiel, Peter Mannebach, Johanna Kaul und Herbert Schäfer.

Die Kosten für die Grabräumung betragen 150,00 € nach § 10 der Friedhofsgebührensatzung vom 25.10.2021.

Bitte teilen Sie uns unter Ortsgemeinde@Langenfeld-Vordereifel.de oder in der Bürgersprechstunde bis zum 29.02.2024 mit dem unteren Abschnitt mit, welche Art der Grabräumung sie wünschen.

Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof Langenfeld:

O

Grabräumung mit Grabstein

O

Grabräumung ohne Grabstein

(zutreffendes bitte ankreuzen)

Name des Verstorbenen:

Name des Auftraggebers:

Straße:

Wohnort:

Datum / Unterschrift:

Mario Heinrichs
Ortsbürgermeister Langenfeld