Bebauungsplan für das Teilgebiet „Sondergebiet erneuerbare Energien“ Am Klosterbach
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ortsgemeinderat von Kehrig hat in der öffentlichen Sitzung am 12.09.2022 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das „Sondergebiet erneuerbare Energien“ Am Klosterbach gefasst, um das förmliche Aufstellungsverfahren in Gang zu setzen. Darüber hinaus wurde am 20.02.2024 der Entwurf anerkannt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Teilgeltungsbereich 1) liegt in der Gemarkung Kehrig, Flur 13, Flurstück 84.
Die externe Ausgleichsfläche zu diesem Bebauungsplan (Teilgeltungsbereich 2) liegt in der Gemarkung Kehrig, Flur 13, Flurstück 106/1 (teilweise).
Die Teilgeltungsbereiche sind in der nachfolgenden Plankarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt (siehe Anlage 1).
Planungsziele
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage. Dabei ist die Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien - Photovoltaik-Freiflächenanlage“ vorgesehen.
Auslegungsdauer
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
ab sofort bis 08.04.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, 56727 Mayen, Kelberger Str. 26, Zimmer A 209, während der Öffnungszeiten (montags - donnerstags von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 - 13:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zudem können Sie die Unterlagen in diesem Zeitraum auch unter www.vordereifel.de Rubrik „Verwaltung und Rathaus Þ Offenlage/Downloads Þ Bebauungspläne Þ Ortsgemeinde Kehrig Þ Sondergebiet erneuerbare Energien im Internet einsehen. Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).
Während dieser Auslegungsfrist kann Jeder zum Entwurf des Bebauungsplanes Stellung nehmen.
Stellungnahmen können schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per Email an: j.gaeb@vordereifel.de eingereicht werden. Rückfragen bei Einsichtnahme des Bebauungsplanes im Internet können gerne per Email oder telefonisch (02651/8009-36) erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung:
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Näheres ergibt sich aus dem Umweltbericht, als einem Teil der Begründung zu dem Vorentwurf.