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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Gemeinderatssitzung am 18.02.2025 - Teil 2 (in 3 Teilen veröffentlicht)

TOP 6: Die derzeitige Benutzungsordnung des Bürgerhauses bietet der Ortsgemeinde keinen Schutz bei eventueller Nutzung durch extremistische Gruppierungen. Ebenso fehlt der Passus zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung bei ortsansässigen Gruppierungen zur Absicherung im Schadenfall. Der Rat hat beschlossen, die Benutzungsordnung wie folgt zu ergänzen: § 2 Die Nutzung des Bürgerhauses steht politischen Parteien und Wählergruppen offen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland achten und fördern. Die Gemeinde behält sich vor, Anträge auf Nutzung im Einzelfall abzulehnen, wenn die geplante Veranstaltung gegen die Grundwerte der Gemeinde verstößt. § 8 Bei ortsansässigen Vereinen und Gruppierungen kann bei nicht kommerziellen Veranstaltungen vom Nachweis einer HPV abgesehen werden.

TOP 7: Am 14.01. fand zum Ausbau der Thürer Straße eine Anliegerversammlung statt, bei der von vielen Anliegern konstruktiv über die Planung diskutiert wurde. Vom Rat beschlossen wurden nun

1.

Erhöhung der Kreuzungsbereiche um ca. 4 cm, die Erhöhung soll nur in Fahrtrichtung Thürer Str. erfolgen, nicht an den auf- und absteigenden Straßen

2.

Befestigung der Straßenoberflächen in und außerhalb der Kreuzungsbereiche in Asphaltbauweise

3.

Keine Einplanung von Baumstandorten

1.

Mitausbau des alten Straßenstückes vom „Fraukircher Weg“

2.

Es soll eine Erhöhung auf Höhe des Spielplatzes in Pflasterbauweise eingeplant werden.

3.

Die Parkflächen sollen später und nicht während der Ausbauphase eingeplant werden.

TOP 8: Der Gemeinderat beschäftigt sich schon seit 2020 mit der Thematik der Sanierung der Alten Schule. In einer Begehung im Oktober 2020 mit Vertretern der ADD und der Kreisverwaltung wurde über eine Möglichkeit zur Förderung der Sanierung über das Dorferneuerungskonzepts beraten. Im Herbst 2023 wurde die Planung der Sanierung an das Architekturbüro Heike Kicherer vergeben und das erarbeitete Nutzungskonzept im Februar letzten Jahres vorgestellt und vom Rat soweit verabschiedet. In einem weiteren Termin mit der Kreisverwaltung, der ADD und der unteren Denkmalschutzbehörde wurde das Konzept erörtert und Korrekturen im Bereich Denkmalschutz benannt. Vornehmlich ging es bei den Korrekturen um den Umgang mit dem vorhanden Anbau. Heike Kicherer setzte diese Anforderungen in zwei Korrekturphasen um und die Denkmalschutzbehörde gibt nun in weiten Teilen soweit grünes Licht, als dass zeitnah eine Beantragung über das Dorferneuerungskonzepts stattfinden kann - denn der Förderantrag muss bis 01.08. eingereicht werden. Da nur die Sanierung öffentlich genutzter Räume förderfähig ist, wurde diskutiert, in welcher Form die oberen Räume z.B. als Arztpraxis umgebaut werden können. Der Ortsgemeinderat nahm das Konzept und die Antragstellung durch die Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Fortsetzung folgt.

Corinna Behrendt, Ortsbürgermeisterin