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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung und öffentliche Auslegung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Freiflächenphotovoltaik Reudelsterz“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I. Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss

In der öffentlichen Sitzung am 03.07.2025 hat der Verbandsgemeinderat Vordereifel den Aufstellungsbeschluss zu diesem Flächennutzungsplanänderungsverfahren gefasst und am 09.10.2025 die Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

II. Geltungsbereich Planungsinhalt und Verfahren

Der vorgesehene Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt in der Gemarkung Reudelsterz, Flur 5, Flurstück 1/1 (tlw.). Er ist in dem nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

Der Übersichtsplan ist als Anlage Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.

Um einen Beitrag zu den allgemeinen übergeordneten Klimazielen im Sinne einer CO2-Reduzierung zu leisten, beabsichtigt die Verbandsgemeinde Vordereifel die Stromgewinnung aus Freiflächenphotovoltaikanlagen auszubauen.

Anlass und Ziel der 25. Flächennutzungsplanänderung ist daher die Darstellung einer Sonderbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“ nördlich der Ortslage Reudelsterz auf der Fläche des ehemaligen Sportplatzes.

III. Veröffentlichungs- und Auslegungsdauer

Die Entwurfsunterlagen der 25. Flächennutzungsplanänderung „Freiflächenphotovoltaik Reudelsterz“ – bestehend aus der Planurkunde und der Begründung einschl. Anlagen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 09.03. bis zum 10.04.2026

unter

www.vordereifel.de - Rubrik Rathaus / Offenlage/Downloads / Flächennutzungsplan / 25. Änderung

im Internet eingesehen werden.

Die Unterlagen liegen zudem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, 56727 Mayen, Kelberger Str. 26, Bauverwaltung, Zimmer A209, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Veröffentlichung und Offenlage können Stellungnahmen schriftlich oder auf anderem Wege, (z.B.in Textform, per Fax, während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel oder in sonstiger geeigneter Form) vorgebracht werden.

Sie können ihre Stellungnahme auch an folgende Email-Adresse senden: j.gaeb@vordereifel.de

Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4, § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird weiterhin gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen i. S. d. § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB sind verfügbar:

1. Umweltbericht zum Bebauungsplan als Anlage zur Begründung der Flächennutzungsplanänderung mit Aussagen zu rechtlichen und planerischen Grundlagen sowie zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung; weiterhin mit Beschreibung und Bewertung der natürlichen Grundlagen (Schutzgüter Mensch, Arten und Biotope, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes sowie die voraussichtlichen Umweltauswirkungen und das Wirkungsgefüge und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; ferner mit Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, der Bilanzierung des Eingriffs und Empfehlungen für Festsetzungen;

Bestandteil des Textes des Umweltberichtes ist ein landespflegerischer Bestandsplan; Stand Februar 2026

2. Landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Untere Landesplanungsbehörde, vom 03.09.2025 mit Aussagen zu

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Lage und Funktion im Raum

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Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten sowie die Behandlung der Einwendungen

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Landesplanerischer Beurteilung mit Beschreibung

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der Darstellungen im Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV) und dem Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RROP 2017)

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Starkregenereignissen

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Landschaftsbildprägenden Gesamtanlagen mit erheblicher Fernwirkung

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Alternativflächen

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Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung, hier Regelungen des LEP IV Kapitel Erneuerbare Energien nach 4. Teilfortschreibung und den Grundsätzen des RROP 2017 zu Kulturlandschaften und Erholungsräume, Freizeit, Erholung und Tourismus, Energiegewinnung und -versorgung sowie erneuerbare Energien

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Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung

3. Artenschutz

a) Planunterlagen

Artenschutzrechtliche Stellungnahme für die Errichtung einer PV-Anlage in Reudelsterz, Stand September 2025

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Beschreibung des Plangebietes und der Wirkfaktoren

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Rechtlicher Rahmen

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Methodik der Erhebungen

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vorgefundene Tierarten (Vögel und Fledermäuse)

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Bewertung etwaiger artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände

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Hinweise zur Umsetzung des Verfahrens (Vermeidungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahme)

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Zusammenfassung

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Quellenverzeichnis und Fotodokumentation

b) Stellungnahmen

-

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Naturschutz, vom 09.07.2025

4. Natur- und Biotopschutz / Flächeninanspruchnahme

a) Planunterlagen

Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Stand Februar 2026

b) Stellungnahmen

-

Landwirtschaftskammer vom 18.08.2025

5. Planunterlagen zum Immissionsschutz und zum Schutzgut Mensch

a) Planunterlagen

b) Stellungnahmen

-

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bauleitplanung vom 15.08.2025 zur Elektromagnetik

6. Stellungnahmen zum Schutzgut Boden

-

Landesamt für Geologie und Bergbau vom 21.08.2025 zu Bergbau/Altbergbau sowie Boden und Baugrund

7. Stellungnahmen zum Schutzgut Wasser

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Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 29.07.2025 zur Allgemeinen Wasserwirtschaft/ Starkregenvorsorge

8. Stellungnahmen zum Schutzgut Klima/Luft

-

keine

9. Stellungnahmen zum Schutzgut Landschaft

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Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Naturschutz, vom 09.07.2025

10. Stellungnahmen zum Schutzgut Kulturgüter/Archäologie/Bodendenkmäler

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Abteilung Erdgeschichte, vom 08.07.2025

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, vom 31.07.2025 wegen benachbarter archäologischer Fundstellen

Mayen, 27.02.2026
Christoph Kicherer,
Erster Beigeordneter