Der Verbandsgemeinderat Vordereifel hat am 09.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der zurzeit gültigen Fassung die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikfreiflächenanlage“ beschlossen.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Monreal, Flur 17. Er ist in der nachfolgend unmaßstäblich verkleinert abgedruckten Geltungsbereichskarte in der Übersichtskarte rot umrandet und im Lageplan durch eine schwarz gestrichelte Linie umgrenzt. Die Karte ist Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.