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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf dem Roth“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I. Auslegungsbeschluss

In der öffentlichen Sitzung am 08.03.2023 hat der Ortsgemeinderat von Weiler die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die öffentliche Auslegung der modifizierten Planunterlagen beschlossen.

II. Geltungsbereich

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Weiler, Flur 13. Er ist in der nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblich verkleinerten Planzeichnung durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

Die Planzeichnung ist als Anlage Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.

III. Auslegungsdauer

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Auf dem Roth“ - bestehend aus der Planurkunde, dem Satzungstext sowie der Begründung liegen in der Zeit vom

27.03. bis einschließlich 28.04.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelbergerstr. 26, 56727 Mayen - Zimmer 47 - während der Öffnungszeiten (montags- donnerstags von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 - 13:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zudem können die Unterlagen in diesem Zeitraum auch auf unserer Internetseite

www.Vordereifel.de unter der Rubrik Verwaltung und Rathaus - Offenlage/Downloads - Bebauungspläne - Ortsgemeinde Weiler - Auf dem Roth sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.

Während der Offenlage können Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Sie können ihre Stellungnahme auch an folgende Email-Adresse senden: j.gaeb@vordereifel.de.

Weiler, 13.03.2023 — Fabian Steffens,
- Siegel - — Ortsbürgermeister