Nachbarschaft ist ein sensibles Geschäft, mal funktioniert es prima, mal gibt es Spannungen. Egal ob es Spannungen gibt oder nicht, sind gesetzliche Regelungen immer Grundlage des Zusammenlebens. Hecken, Sträucher und Bäume an Grundstücksgrenzen werden im Laufe der Zeit immer zu groß. Der Pflanzenbesitzer ist in der Pflicht, durch Schneiden das Herauswachsen aus dem Grundstück zu verhindern. Auch die Höhe der Pflanzen ist zu berücksichtigen. Die kann in der Entfernung zur Grenze unterschiedlich hoch sein. Bitte beachten Sie auch, dass Straßen und Gehwege von hereinwachsenden Pflanzen frei zu halten sind. Das ist vor allem zur Vermeidung von Unfällen wichtig.
Auch ein Streitthema ist immer wieder Hundegebell innerhalb der Nachtruhezeit. Hier ist der Hundehalter in der Pflicht, Ruhestörungen während der Nacht zu verhindern. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals an die Leinenpflicht und das Entsorgen von Hundekot durch die Halter erinnern.
Mehr Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/Broschueren/Nachbarrecht.pdf