Top 1 Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024
Vorgesehen ist ein Holzeinschlag von insgesamt 110 FM.
Die Planung 2024 (nach Vorgaben des Forstamtes Ahrweiler) sieht folgende Erträge und Aufwendungen vor:
• Erträge
- Holzverkauf — 6.560 €
- Zuweisungen Bund — 9.830 €
Erträge insgesamt: — 16.390 €
• Aufwendungen
- Forstbetriebskostenbeiträge — 1.650 €
- Waldbrandversicherung — 100 €
- Berufsgenossenschaftsbeitrag — 2.100 €
- Waldumlage — 50 €
- Unternehmereinsatz, Waldarbeiterlöhne, Sachaufwand — 10.440 €
Aufwendungen insgesamt: — 14.340 €
Ergebnis: — 2.050 €
Der Beschluss erfolgte einstimmig
Das endgültige Ergebnis/Überschuss für 2023 beträgt 5.777.
Top 2 Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Die Ortsgemeinde Hausten nimmt, wie vom Forstamt vorgeschlagen, am
Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ teil.
Mit Zuwendungsbescheid (Antragsnummer: 1320948442) vom 21.12.2022 der FNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich der Waldbesitzer nach Nr. 2.2.12 der Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement vom 28.10.2022 des BMEL über eine Laufzeit von 20 Jahren verpflichtet, 5 % seiner zuwendungsfähigen Waldbesitzfläche für die natürliche Waldentwicklung auszuweisen.
98,32 ha zuwendungsfähige Waldfläche davon 5 % entsprechen 4,92 ha.
Im Gemeindewald Hausten sind insgesamt 5,83 ha dafür ausgewiesen.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Top 3 Zustimmung zur Annahme einer Spende
Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme folgender Spende:
Die Alfred Thiel-Gedächtnis-Unterstützungskasse GmbH hat der OG Hausten für die Herstellung einer Kompostiertoilette an der Grillhütte (Förderung der Heimatpflege) eine Spende in Höhe von 2.000,00 € zukommen lassen.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Top 4 Bebauungsplan „Im Trümmel“
Antrag an die Verbandsgemeinde Vordereifel auf Verlegung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan
Die Ortsgemeinde Hausten beabsichtigt im Distrikt „Im Trümmel“ einen Bebauungsplan zur Realisierung eines Neubaugebietes aufzustellen. Voraussetzung für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) an dieser Stelle, ist die Ausweisung von Wohnbauflächen auf Flächennutzungsplanebene. Aktuell ist hier Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen.
Die Ortsgemeinde Hausten hat im Distrikt „Im Schumachers Acker“ noch Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen, die so nicht zu realisieren sind.
Diese Fläche entspricht dem Bedarf im Baugebiet „Im Trümmel“ und soll durch Tausch auf Flächennutzungsplanebene dieser Planung zur Verfügung gestellt werden. Die Flächen im Distrikt „Im Schumachers Acker“ wären dann entsprechend der tatsächlichen Nutzung neu auszuweisen (Fläche für Landwirtschaft bzw. Grünanlagen -Dauerkleingärten).
Hierzu ist seitens der Ortsgemeinde Hausten ein Antrag auf Flächentausch an die Verbandsgemeinde Vordereifel zu stellen.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Top 5 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vordereifel zur Ausweisung eines Sondergebietes „Heilpädagogisch therapeutischer Bauernhof“ in Weiler-Niederelz, Zustimmungsverfahren gemäß § 67 Abs. 2 GemO.
Der Ortsgemeinderat stimmt der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vordereifel zur Ausweisung eines Sondergebietes „Heilpädagogisch therapeutischer Bauernhof“ in Weiler-Niederelz; in der vom Verbandsgemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 05.10.2023 endgültig verabschiedeten, vorliegenden Fassung zu.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Top 6 Errichtung eines Carports
Der Ortsgemeinde liegt ein Bauantrag auf Errichtung eines Carports in Hausten, Mühlenstr., Flur 4, Flurstück 190, vor.
Der Ortsgemeinderat beschließt (einstimmig) das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu erteilen.
Top 7 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege
Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Feld- und Waldwegebeiträgen rückwirkend ab dem 01.01.2024.
Zur Abdeckung des Verkehrs, der nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist, insbesondere durch anderweitige, d.h. nicht land- und forstwirtschaftliche Nutzungen des Wegenetzes, welche einen spezifischen Unterhaltungsbedarf auslösen, wird in § 6 dieser Satzung der Gemeindeanteil auf 0 % festgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Der Beschluss erfolgte einstimmig
Top 8 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
Sachverhalt:
Mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2024 werden festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 628.980 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 722.270 €
Jahresfehlbetrag auf — 93.290 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 593.050 €
die ordentlichen Auszahlungen auf — 650.690 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -57.640 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0 €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 199.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -199.000 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 256.640 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) — 256.640 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf — 849.690 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf — 849.690 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf — 0 €
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A — 345 v.H.
- Grundsteuer B — 465 v.H.
b) Gewerbesteuer — 400 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes
gehalten werden
- für den ersten Hund — 18,00 €
- für den zweiten Hund — 36,00 €
- für jeden weiteren Hund — 60,00 €
Die Rücklage/liquide Mittel beträgt/betragen zum 31.12.2023/01.01.2024
Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2022 insgesamt 2.172.937,58 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages 2023 mit 148.620,00 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 2.031.317,58 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages 2024 mit 93.290,00 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.938.027,58 €.
Top 9 Mitteilungen
Zuweisung Duales System Deutschland Glascontainer I. Halbjahr 2023
222,53 € (Einwohner/387)
Die Inbetriebnahme des Mobilfunkmastes in der Gemarkung Weibern soll zum 31.03.2024 erfolgen.
Eine Infoveranstaltung für die Kommunalwahl am 09.06.2024 findet am 10.04.2024 im Gemeindehaus statt.
Eine Bürgerversammlung hinsichtlich der Dorfmoderation soll am 24.04.2024 im Gemeindehaus stattfinden.
Die Verbandsgemeinde Vordereifel steht hinsichtlich des Glasfaserausbaus mit Westenergie AG und Westnetz GmbH in Verbindung.
Ein Termin für die OG hausten wurde bis jetzt noch nicht vereinbar.
Es können 88 FM (35 FM Fichte und 53 FM Eiche) an Brennholz in 2024
ausgegeben werden.
Die Preise betragen für das Fichtenholz 50,00 €/FM und für das Eichenholz 70,00 €/FM.
Top 10 Einwohnerfragestunde
Fragen aus der Zuhörerschaft wurden aufgenommen.