Der Ortsgemeinderat Acht hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.02.2025 beschlossen, für die Ausgaben des Jahres 2024, die für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege entstanden sind, gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 26.03.2024, wiederkehrende Beiträge zu erheben.
Der Beitragssatz pro m² Grundstücksfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemarkung Acht wird auf 0,001599 € festgesetzt.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide durch die Verbandsgemeindeverwaltung zugestellt werden.