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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Münk für das Haushaltsjahr 2025 vom 10.03.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 20.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  432.240 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  454.410 Eur

Jahresfehlbetrag auf  —  22.170 Eur

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  404.240 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  403.250 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  990 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  100.000 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  289.900 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  - 189.900 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  188.910 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  0 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)  —  188.910 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf  —  693.150 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf  —  693.150 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf  —  0 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Eur

verzinste Kredite auf  —  0 Eur

zusammen auf  —  0 Eur

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

-

Grundsteuer A  —  345 v.H.

-

Grundsteuer B  —  465 v.H.

b)

Gewerbesteuer  —  400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund  —  24,00 Eur

-

für den zweiten Hund  —  32,00 Eur

-

für jeden weiteren Hund  —  44,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 2.031.863,84 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 30.272,13 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insgesamt 2.062.135,97 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 83.150,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.978.985,97 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 22.170,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 1.956.815,97 Eur.

Münk, den 10.03.2025
Marita Heimermann
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.03.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.03.2025 bis 26.03.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Münk, den 10.03.2025
Marita Heimermann
Ortsbürgermeisterin