Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 20.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 432.240 Eur
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 454.410 Eur
Jahresfehlbetrag auf — 22.170 Eur
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 404.240 Eur
die ordentlichen Auszahlungen auf — 403.250 Eur
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 990 Eur
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0 Eur
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0 Eur
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0 Eur
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 100.000 Eur
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 289.900 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — - 189.900 Eur
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 188.910 Eur
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 0 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) — 188.910 Eur
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf — 693.150 Eur
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf — 693.150 Eur
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf — 0 Eur
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Eur
verzinste Kredite auf — 0 Eur
zusammen auf — 0 Eur
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer | |
| - | Grundsteuer A — 345 v.H. |
| - | Grundsteuer B — 465 v.H. |
| b) | Gewerbesteuer — 400 v.H. | |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - | für den ersten Hund — 24,00 Eur |
| - | für den zweiten Hund — 32,00 Eur |
| - | für jeden weiteren Hund — 44,00 Eur |
Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 2.031.863,84 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 30.272,13 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insgesamt 2.062.135,97 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 83.150,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.978.985,97 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 22.170,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 1.956.815,97 Eur.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.03.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.03.2025 bis 26.03.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.