Die Ortsgemeinde Virneburg beabsichtigt, das Areal der „Alten Dorfschule“ einer neuen Nutzung zuzuführen.
Beschreibung des Anwesens:
Das Ende des 19. Jhd. errichtete Gebäude befindet sich in der Ortsmitte, Hauptstrasse 35, Gebäude mit Hofanlage, Flur 6, Nr. 213/1, 357 m².
Künftige Nutzung/Vergabekriterien:
Die Ortsgemeinde Virneburg erklärt dem Grunde nach, das Areal der „Alten Schule“ zu veräußern. Die Ausgestaltung der tatsächlichen Nutzung des Areals obliegt dem Erwerber. Neben dem Kaufpreis legt die Ortsgemeinde Virneburg besonderen Wert darauf, dass das Gebäude in seiner Grundform erhalten bleibt, da es sehr prägend für das Ortsbild ist und insbesondere einen hohen Identifikationswert in der Bevölkerung hat.
Der Zuschlag orientiert sich am Erfüllungsgrad der Vorstellungen der Ortsgemeinde Virneburg.
Verfahren:
Die Möglichkeit einer Besichtigung besteht. Hierzu kann mit Herrn Ortsbürgermeister Torsten Zilles ein Termin telefonisch (02656/560) vereinbart werden.
Kaufinteressenten werden gebeten ihr Interesse bis
Freitag, 18. April 2025
bei der
Ortsgemeinde Virneburg
Herrn Ortsbürgermeister Torsten Zilles
Burgblick 3,
56729 Virneburg
schriftlich zu erklären.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
| 1. | Schriftliche Interessenbekundung das Anwesen zu kaufen |
| 2. | Nennung eines Kaufpreises |
| 3. | Nutzungskonzept für das Anwesen |
Nach Einreichung der Unterlagen entscheidet der Ortsgemeinderat Virneburg, ob der interessierte Bewerber für weitere Verhandlungen zugelassen wird.
In einer zweiten Stufe ist das Nutzungskonzept dem Ortsgemeinderat Virneburg vorzustellen.
Es handelt sich hierbei nicht um ein formelles Vergabeverfahren nach Bestimmungen der VOL/A bzw. der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, sondern lediglich um die vergaberechtsfreie "Verwaltung eigenen Vermögens".
Die Teilnehmer sind zunächst nicht an die Angebote gebunden. Eine Bindung erfolgt erst nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages. Die Ortsgemeinde Virneburg ist in diesem Sinne auch nicht zur Vergabe verpflichtet.
Ein Rechtsanspruch zur Teilnahme am Wettbewerb bzw. Zuschlag besteht nicht.
Ein Kostenersatz z.B. für die Erstellung eines Nutzungskonzeptes oder planerische Unterlage gewährt die Ortsgemeinde Virneburg nicht.