Bebauungsplan für das Teilgebiet „Im Trümmel“
Geltungsbereich
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Hausten, Flur 1; er ist in der nachfolgend abgedruckten Plankarte (Auszug aus den Geobasisinformationen - Liegenschaftskarte -), die als Anlage Bestandteil dieser Öffentlichen Bekanntmachung ist, durch eine schwarz gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Ortsgemeinderat von Hausten hat in der öffentlichen Sitzung am 27.08.2025 den Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Teilgebiet „Im Trümmel“ gefasst, um das förmliche Aufstellungsverfahren in Gang zu setzen.
Die Ortsgemeinde Hausten möchte durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes den örtlichen Bedarf an Wohnraum für junge Familien aber auch für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen decken.
Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Ortsgemeinderat hat zugleich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und zeitgleicher öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Auslegungsdauer
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus
| - | Planentwurf, |
| - | Textliche Festsetzungen |
| - | Begründung mit Umweltbericht, |
kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 23.03. bis zum 23.04.2026
unter
www.vordereifel.de - Rubrik Rathaus / Offenlage/Downloads / Bebauungspläne / Ortsgemeinde Hausten / Im Trümmel
im Internet eingesehen werden.
Die Unterlagen liegen zudem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, 56727 Mayen, Kelberger Str. 26, Bauverwaltung, Zimmer A209, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Veröffentlichung und Offenlage können Stellungnahmen schriftlich oder auf anderem Wege, (z.B.in Textform, per Fax, während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel oder in sonstiger geeigneter Form) vorgebracht werden.
Sie können ihre Stellungnahme auch an folgende Email-Adresse senden: j.gaeb@vordereifel.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung:
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Näheres ergibt sich aus dem Umweltbericht, als einem Teil der Begründung zu dem Entwurf.