In diesen Tagen werden in den Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde die Entgeltbescheide der Abwasserbeseitigung sowie für die Ortsgemeinden Kottenheim und St. Johann der Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2025/2026 zugestellt.
Wenn Ihnen die Bescheide vorliegen, überprüfen Sie diese bitte und informieren Sie uns bei evtl. Unstimmigkeiten.
Nachstehend möchten wir Ihnen einige Hinweise hierzu geben.
Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
Durch den Entgeltbescheid Abwasserbeseitigung / Wasserversorgung werden die Gebühren und wiederkehrenden Beiträge für das Jahr 2025 abgerechnet, neue Vorauszahlungen für das Jahr 2026 und eine erste Fälligkeit zum 15.02.2027 festgesetzt. Diese erste Fälligkeit für 2027 bitte erst Anfang 2027 anweisen.
Der ausgewiesene Gesamtbetrag ist die Summe der Beträge aus den beiden Spalten Abrechnung 2025 und Vorausleistung 2026.
Bereits im letzten Jahr hatten wir einen ersten Abschlag für das Jahr 2026 zum 15.02.2026 festgesetzt. Nachzahlungen bzw. Überzahlungen, die sich nunmehr aus der Abrechnung 2025 ergeben, werden mit der zweiten Fälligkeit zum 15.05.2026 verrechnet.
Hinweis für Eigentümerwechsel
Jeden Eigentümerwechsel bitten wir uns mit dem Datum der Umschreibung im Grundbuch, des Wasserzählerstandes bei Übergabe und dem Namen und der Anschrift des neuen Eigentümers mitzuteilen.
In diesen Fällen wird ein geänderter Bescheid zugestellt.
Gebühren- und Beitragssätze (unverändert)
| 1. Abwasserbeseitigung | ||
| 1.1 | Schmutzwassergebühren | |
|
| 2025 | 1,97 € /m³ Frischwasser |
|
| 2026 | 1,97 € /m³ Frischwasser |
| 1.2 | Wiederk. Beitrag Niederschlagswasser | |
|
| 2025 | 0,38 € /m² beitragspflicht. Fläche |
|
| 2026 | 0,38 € /m² " |
| 1.3 | Wiederk. Beitrag Schmutzwasser | |
|
| 2025 | 0,15 € /m² beitragspflicht. Fläche |
|
| 2026 | 0,15 € /m² " |
| 1.4 | Fäkalschlammgebühren | |
|
| 2025 | 35,90 € /m² Fäkalschlamm |
|
| 2026 | 35,90 € /m² Fäkalschlamm |
| 1.5 | Abwasserabgabe für Kleineinleiter | |
|
| Mit dem Entgeltbescheid erfolgt die Erhebung der Abwasserabgabe für das Jahr 2025. Diese beträgt nach dem Bundesabwasser-Abgabengesetz 17,90 €/ je Person. Maßgebender Personenstand ist dabei die Hauptwohnsitzmeldung am 30.06.2025. | |
2. Wasserversorgung
| 2.1 | Ortsgemeinde Kottenheim (Erhöhung) | |
|
| Wassergebühren | |
|
| 2025 | 0,95 € /m³ zzgl. 7% MwSt. |
|
| 2026 | 1,05 € /m³ zzgl. 7% MwSt. |
|
| Wiederk. Beitrag Wasserversorgung | |
|
| 2025 | 0,14 € /m² zzgl. 7% MwSt. |
|
| 2026 | 0,15 € /m² zzgl. 7% MwSt. |
| 2.2 | Ortsgemeinde St. Johann (unverändert) | |
|
| Wassergebühren | |
|
| 2025 | 1,90 € /m³ zzgl. 7% MwSt. |
|
| 2026 | 1,90 € /m³ zzgl. 7% MwSt. |
|
| Zählermiete | |
|
| 2025 | 0,77 € /Zähler pro Monat zzgl. 7% MwSt. |
|
| 2026 | 0,77 € /Zähler pro Monat zzgl. 7% MwSt. |
|
| Wiederk. Beitrag Wasserversorgung | |
|
| 2025 | 0,19 € /m² zzgl. 7% MwSt. |
|
| 2026 | 0,19 € /m² zzgl. 7% MwSt. |
Zahlungshinweise:
Bei den Bescheiden ohne Bankeinzugsermächtigung sind keine Überweisungsträger beigefügt, da dies im Zeitalter fortschreitender Digitalisierung als auch zur Ersparnis von zusätzlichen Papier- und Portokosten nicht mehr zeitgemäß erscheint.
Erneut möchten wir daher nochmals auf die bequeme und praktische Möglichkeit des Bankeinzugsverfahrens hinweisen. Als Teilnehmer am Abbuchungsverfahren haben Sie den Vorteil, keine Fälligkeitstermine mehr überwachen zu müssen. Kostenpflichtige Mahnungen fallen somit für Sie nicht mehr an. Entgeltbescheiden, zu denen uns noch keine Einzugsermächtigung vorliegt, ist ein vorbereitetes SEPA-Einzugsmandat beigefügt, das Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben zusenden wollen.
Zahlungen Ihrerseits erübrigen sich in diesem Falle, da wir bereits die erste Fälligkeit von Ihrem Konto abbuchen werden.
Wenn Sie online überweisen, geben Sie bitte Bürger- und Buchungsnummer als Verwendungszweck an, damit Ihre Zahlung zugeordnet werden kann.
Wir bitten Sie, die fälligen Beträge wie angefordert zu zahlen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der üblichen Dienstzeit oder nach Terminabsprache gerne zur Verfügung.
Zu den verschiedenen Abgabearten wenden sie sich bitte an nachfolgende Mitarbeiter:
Schmutzwassergebühren, WKB Niederschlagswasser, WKB Schmutzwasser, Viehermäßigungen, Gartenzähler, Wassergebühren, Wassermessergebühren, WKB Wasserversorgung:
| - | Frau Karin Hansen, Zimmer A 202 |
| Telefon: 02651 / 8009-41 |
| E-Mail: k.hansen@vordereifel.de |
| oder | |
| - | Frau Hannah Furch, Zimmer A 203 |
| Telefon 02651/ 8009-40 |
| E-Mail: h.furch@vordereifel.de |
| Abwasserabgabe, Fäkalschlammgebühren: | |
| - | Frau Hannah Furch, Zimmer A 203 |
| Telefon: 02651 / 8009-40 |
| E-Mail: h.furch@vordereifel.de |
| Bei Rückfragen zu Zahlungen, Einzugsermächtigung und dergleichen: | |
| - | Frau Bettina Oswald, Zimmer A 112 |
| Telefon: 02651 / 8009-65 |
| E-Mail: b.oswald@vordereifel.de |
| oder | |
| Frau Jennifer Scherer, Zimmer A 112 |
| Telefon: 02651 / 8009-34 |
| E-Mail: j.scherer@vordereifel.de |