Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 02.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 21.03.2023 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.433.070 Eur
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.723.550 Eur
Jahresfehlbetrag auf 290.480 Eur
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 2.316.710 Eur
die ordentlichen Auszahlungen auf 2.501.400 Eur
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 184.690 Eur
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Eur
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Eur
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Eur
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 747.800 Eur
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 744.000 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 3.800 Eur
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 0 Eur
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 43.210 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) - 43.210 Eur
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf 3.064.510 Eur
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf 3.288.610 Eur
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf - 224.100 Eur
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 Eur
verzinste Kredite auf 0 Eur
zusammen auf 0 Eur
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 345 v.H.
- Grundsteuer B 465 v.H.
b) Gewerbesteuer 400 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 24,60 Eur
- für den zweiten Hund 37,20 Eur
- für jeden weiteren Hund 49,20 Eur
§ 5 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.489.042,74 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2021 mit 194.538,02 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 insg. 4.294.504,72 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 414.750,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 3.879.754,72 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 290.480,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 3.589.274,72 Eur.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.04.2023 bis 14.04.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.