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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Erstellung Hochwasservorsorgekonzept für den Elzbach mit Nebengewässern innerhalb der Verbandsgemeinde Vordereifel

Erweiterung der Konzeptbetrachtung auf den oberen Teil des Elzbachs in der Verbandsgemeinde Kelberg

Im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Hochwasservorsorgekonzeptes für den Elzbach mit Nebengassen Ende Februar in Monreal wurde die berechtigte Frage gestellt, inwieweit denn auch die oberliegende Verbandsgemeinde Kelberg bzw. der Landkreis Vulkaneifel ebenfalls Schutzmaßnahmen am Elzbach für bachabwärts gelegenen Ortsgemeinden plant.

Auf unsere diesbezügliche Anfrage hat die Verbandsgemeinde Kelberg zwischenzeitlich mitgeteilt, dass für den Teil des Elzbachs, für den man als Gewässer III. Ordnung zuständig ist, für die Ortsgemeinde Uersfeld eine solches Konzept vorgesehen ist und im laufenden Bodenordnungs-/Flurbereinigungsverfahren in den Ortsgemeinden Retterath, Arbach, Oberelz und Lirstal im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz ein Gutachten zur „Hochwasservorsorge durch Flussgebiets-Entwicklung“ erstellt wurde.

In diesem Gutachten werden unter anderem Vorkehrungen zur Verbesserung der Hochwasservorsorge und für hochwasserrelevante Flächen Maßnahmen vorgeschlagen. Diese sollen darauf abzielen, die Hochwasserentstehung in der Fläche zu verringern und den Hochwasserrückhalt insgesamt zu verbessern.

Bürgermeister Alfred Schomisch hat sich in einem Schreiben an die Verbandsgemeinde Kelberg dafür bedankt, dass man auch für den eigenen Zuständigkeitsbereich diese umfassenden Untersuchungen eingeleitet hat und damit auch die von uns in der eigenen Zuständigkeit der Verbandsgemeinde Vordereifel geplanten Maßnahmen noch besser unterstützt werden, wenn auch im oberen Teil des Elzbachs geeignete Maßnahmen ausgeführt werden.

Wir sind damit mit der Verbandsgemeinde Kelberg gemeinsam auf einem guten Weg, am Elzbach ausreichende Maßnahmen zu planen und auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zum Schutz der Ortslagen vor Hochwasserschäden umzusetzen, allerdings auch mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass auch solche Maßnahmen keine letzte Sicherheit bieten werden.

Mayen, 28. März 2024
Ihr Alfred Schomisch
Bürgermeister