Der Ortsgemeinderat Weiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2025 beschlossen, für die Ausgaben des Jahres 2024, die für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege entstanden sind, gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 29.11.2023, wiederkehrende Beiträge zu erheben.
Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemarkung Weiler wird auf 0,001040 €/m² festgesetzt.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide durch die Verbandsgemeindeverwaltung zugestellt werden.