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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Langscheid für das Haushaltsjahr 2025 vom 28.03.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 23.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

164.000 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

199.610 Eur

Jahresfehlbetrag auf

35.610 Eur

2.

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

151.910 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf

176.160 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

- 24.250 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

12.720 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 12.720 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

36.970 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

0 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)

36.970 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

188.880 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

188.880 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

0 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Eur

verzinste Kredite auf

0 Eur

zusammen auf

0 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

-

Grundsteuer A

345 v.H.

-

Grundsteuer B

465 v.H.

b)

Gewerbesteuer

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

24,00 Eur

-

für den zweiten Hund

36,00 Eur

-

für jeden weiteren Hund

48,00 Eur

-

für jeden Kampfhund

500,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.015.862,52 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 32.372,05 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insg. 1.048.234,57 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 44.160,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.004.074,57 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 35.610,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 968.464,57 Eur.

Langscheid, den 28.03.2025
Müller-Dewald
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.03.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.04.2025 bis 16.04.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A 306, öffentlich aus.

Langscheid, den 28.03.2025
Müller-Dewald
Ortsbürgermeisterin