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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsgemeinde Lind

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am

21.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

104.530 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

139.290 €

Jahresfehlbetrag auf

34.760 €

2.

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

101.170 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

120.780 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen auf

-19.610 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 €

der Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

200 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

200 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

20.020 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

210 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)

19.810 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

121.190 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

121.190 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf

0 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

zusammen auf

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b)

Gewerbesteuer

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

20,00 Eur

- für den zweiten Hund

30,00 Eur

- für jeden weiteren Hund

40,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 799.830,91 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2023 mit 6.069,37 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insg. 793.761,54 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 26.720,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 767.041,54 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 34.760,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 732.281,54 Eur.

Lind, den 28.03.2025
Spiering
Ortsbürgermeister

H i n w e i s :

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.03.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.04.2025 bis 16.04.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Lind, den 28.03.2025
Spiering
Ortsbürgermeister