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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum

Ländlicher Raum

56727 Mayen, den 03.04.2023

DLR Westerwald-Osteifel

Bannerberg 4

Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde

Telefon: 02602/9228-0

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren

Adenauer Bach Süd

Telefax: 02602/9228-1801

Aktenzeichen: 31266-HA10.2

Internet: www.dlr-westerwald-osteifel.rlp.de

Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Zusammenlegungsplan und Ladung zum Anhörungstermin über den Inhalt des Nachtrages 1 zum Zusammenlegungsplan der Beschleunigten Zusammenlegung Adenauer Bach Süd

Der Nachtrag I zum Zusammenlegungsplan Adenauer Bach Süd,

Az.: 31266, wurde aufgestellt, um

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Anträgen stattzugeben, die im Anhörungstermin gemäß § 59 FlurbG von den Beteiligten vorgebracht wurden;

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Eigentums- und Rechtsverhältnisse bei Grundstücken zu ändern, die im Grundbuch laut grundbuchamtlichen Mitteilungen umgeschrieben wurden;

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um neu eingeführte Lasten, Beschränkungen und Rechte grundbuchlich zu sichern

I. Bekanntgabe

Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Adenauer Bach Süd, Landkreis Ahrweiler wird den Beteiligten der Nachtrag 1 zum Zusammenlegungsplan gemäß § 100 i.V.m. §§ 59 Abs. 1 und 60 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) bekannt gegeben.

Es wird auf eine persönliche Erörterung verzichtet. Hierdurch entstehen den Betroffenen keine rechtlichen Nachteile.

Jeder vom Nachtrag 1 betroffene Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem geänderten Zusammenlegungsplan zugestellt. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter.

Für weitere Auskünfte stehen Mitarbeiter des DLR am Mittwoch, den. 26. April 2023 in der Zeit von 10.00 bis 11.00 Uhr telefonisch (02602/9228-1319 und 02602 9228-1305) zur Verfügung. Der Nachtrag 1 kann auch nach vorheriger Terminabsprache in einem Einzeltermin eingesehen werden.

II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Nachtrages 1 zum Zusammenlegungsplan wird hiermit gemäß §100 i.V.m. § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf Mittwoch, den 26.04.2023

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

1)

Teilnehmer für ihre dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

2)

Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren unterliegen,

Der Anhörungstermin wird als Einzeltermin durchgeführt.

Sollten Beteiligte einen persönlichen Anhörungstermin gemäß §§ 100 i.V.m § 59 Abs. 2 60 FlurbG wünschen, bitten wir diesen telefonisch (Thomas Hüttig, Telefon 02602/9228-1319, Brigitte Becker Telefon 02602 9228-1305) oder per E-Mail (dlr-ww-oe@dlr.rlp.de) am Termin der Bekanntgabe (siehe Ziffer I.) zu beantragen.

Sofern die Beteiligten Bedenken gegen die dargestellte Vorgehensweise haben, sind diese bis zum 25.04.2023 schriftlich gegenüber dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel geltend zu machen.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Widersprüche gegen den Inhalt des Nachtrages 1 zum Zusammenlegungsplan müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im persönlichen Anhörungstermin (nach Terminvereinbarung) vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 26.04.2023 schriftlich erheben. Die im persönlichen Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.

Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, Bannerberg 4, 56727 Mayen oder dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen.

Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de unter Service/Elektronische Kommunikation ausgeführt sind.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Wer an der Wahrnehmung eines Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung) beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.

Vollmachtsvordrucke können bei dem DLR Westerwald-Osteifel in Mayen angefordert oder über die Homepage des DLR (www.dlr-westerwald-osteifel.rlp.de >> Direkt zu: Bodenordnungsverfahren >> 31201 Adenauer Bach Nord unter 10. Formulare und Merkblätter) heruntergeladen werden.

Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.

III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken

Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.

Im Auftrag
Christoph Platen, Vermessungsdirektor