Der Ortsgemeinderat von Herresbach hat in der öffentlichen Sitzung am 09.11.2022 den Planaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Im Bungarten 2“ gefasst.
In der öffentlichen Sitzung am 30.03.2022 hat der Ortsgemeinderat von Vorentwurf anerkannt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Herresbach, Flur 5. Er ist in der nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblich verkleinerten Plankarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Im Bungarten 2“ - bestehend aus der Planurkunde, dem Satzungstext sowie der Begründung liegen in der Zeit vom
21.04. bis einschließlich 22.05.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelbergerstr. 26, 56727 Mayen - Zimmer 47 - während der Öffnungszeiten (montags- donnerstags von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 - 13:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Zudem können die Unterlagen in diesem Zeitraum auch auf unserer Internetseite
https://vordereifel.de/verwaltung-und-rathaus/offenlage--downloads/bebauungsplaene/ortsgemeinde-herresbach/im-bungarten-2 sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Während der Offenlage können Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sie können ihre Stellungnahme auch an folgende Email-Adresse senden: j.gaeb@vordereifel.de.