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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hausten für das Haushaltsjahr 2024 vom 04.04.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 29.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  628.980 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  722.270 Eur

Jahresfehlbetrag auf  —  93.290 Eur

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  593.050 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  650.690 Eur

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf  —  -57.640 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0 Eur

der Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf  —  0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  199.000 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -199.000 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  256.640 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  0 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)  —  256.640 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf  —  849.690 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf  —  849.690 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf  —  0 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  — 0 Eur

verzinste Kredite auf  — 0 Eur

zusammen auf  — 0 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A  —  345 v.H.

- Grundsteuer B  —  465 v.H.

b) Gewerbesteuer  —  400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  18,00 Eur

- für den zweiten Hund  —  36,00 Eur

- für jeden weiteren Hund  —  60,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt nach dem Jahresabschluss 2.148.694,37 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2022 mit 31.243,21 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 insg. 2.179.937,58 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 148.620,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 2.031.317,58 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 93.290,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.938.027,58 Eur.

Hausten, den 04.04.2024
Klapperich, Ortsbürgermeister

Hinweis

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.04.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.04.2024 bis 24.04.2024 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Hausten, den 04.04.2024
Klapperich, Ortsbürgermeister