Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 26.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.087.530 Eur |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.138.890 Eur |
| Jahresfehlbetrag auf | 51.360 Eur |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 2.973.080 Eur |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 2.917.960 Eur |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 55.120 Eur |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 Eur |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 Eur |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 Eur |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 120.000 Eur |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 193.000 Eur |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 73.000 Eur |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 0 Eur |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 35.560 Eur |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | - 35.560 Eur |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 3.093.080 Eur |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 3.146.520 Eur |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | - 53.440 Eur |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Eur
verzinste Kredite auf — 0 Eur
zusammen auf — 0 Eur
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer | |
| - Grundsteuer A | 345 v.H. |
| - Grundsteuer B | 465 v.H. |
| b) | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - | für den ersten Hund | 24,60 Eur |
| - | für den zweiten Hund | 37,20 Eur |
| - | für jeden weiteren Hund | 49,20 Eur |
Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.160.480,98 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 795.947,59 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insg. 4.956.428,57 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 384.170,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 4.572.258,57 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 51.360,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 4.520.898,57 Eur.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.04.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.04.2025 bis 25.04.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A 306, öffentlich aus.