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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2025 vom 04.04.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 26.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Eur

verzinste Kredite auf  —  0 Eur

zusammen auf  —  0 Eur

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

- Grundsteuer B

b)

Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

-

für den zweiten Hund

-

für jeden weiteren Hund

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.160.480,98 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 795.947,59 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insg. 4.956.428,57 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 384.170,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 4.572.258,57 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 51.360,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 4.520.898,57 Eur.

Kehrig, den 04.04.2025
Ostrominski, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.04.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.04.2025 bis 25.04.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A 306, öffentlich aus.

Kehrig, den 04.04.2025
Ostrominski, Ortsbürgermeister