Die Feuerwehr weist darauf hin, dass sie bei einem Stromausfall, der länger als 30 Minuten andauert, die Aufgabe hat, das örtliche Feuerwehrgerätehaus mit entsprechendem Personal zu besetzen. Da in der Regel bei einem Stromausfall auch keine Möglichkeit besteht zu telefonieren, dient das Feuerwehrgerätehaus auch als Anlaufstelle für Notrufe. Die Versorgung einzelner Haushalte mit Strom gehört nicht zu den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr oder der Ortsgemeinde. Hier muss jeweils privat Vorsorge für Strom und auch Kälteschutz getroffen werden. Die Hinweise staatlicher Stellen können zusätzlich hilfreich sein:
https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html