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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Anschau für das Haushaltsjahr 2026 vom 02.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 21.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

538.390 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

549.500 €

Jahresfehlbetrag auf

11.110 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

512.860 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

500.060 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

12.800 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

100.930 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

518.400 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 417.470 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

256.970 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

12.300 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)

244.670 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

870.760 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

1.030.760 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

160.000 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

256.970 €

zusammen auf

256.970 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b) Gewerbesteuer

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

24,00 Eur

- für den zweiten Hund

30,00 Eur

- für jeden weiteren Hund

36,00 Eur

- für jeden Kampfhund

500,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.311.421,35 €. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2024 mit 61.562,36 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insg. 1.372.983,71 €.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2025 mit 390,00 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 1.319.621,35 €.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 11.110,00 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 1.308.511,35 €.

Anschau, den 02.04.2026
Sebastian Hermann
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 24.03.2026 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.04.2026 bis 22.04.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.

Anschau, den 02.04.2026
Sebastian Hermann
Ortsbürgermeister