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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kirchwald für das Haushaltsjahr 2026 vom 02.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am

27.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.161.310 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.185.080 €

Jahresfehlbetrag auf

23.770 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

2.102.310 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

2.047.070 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

55.240 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

315.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

605.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-290.000 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

319.410 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

84.650 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)

234.760 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

2.736.720 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

2.736.720 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

0 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

zusammen auf

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b) Gewerbesteuer

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des

Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

40,00 €

- für den zweiten Hund

96,00 €

- für jeden weiteren Hund

108,00 €

- für jeden Kampfhund

300,00 €

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.467.273,87 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2024 mit 627.095,12 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insg. 5.094.368,99 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2025 mit 48.320,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 5.142.688,99 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 23.770,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 5.118.918,99 Eur.

Kirchwald, den 02.04.2026
Frank Pohl
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.03.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.04.2026 bis 22.04.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.

Kirchwald, den 02.04.2026
Frank Pohl
Ortsbürgermeister