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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weiler für das Haushaltsjahr 2023 vom 13.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 08.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 06.04.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

- Grundsteuer B

b)

Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

- für den zweiten Hund

- für jeden weiteren Hund

§ 5 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.012.688,25 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2021 mit 159.685,25 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 insg. 3.853.003,00 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 261.720,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 3.591.283,00 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 348.150,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 3.243.133,00 Eur.

Weiler, den 13.04.2023
Steffens
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.04.2023 bis 04.05.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Weiler, den 13.04.2023
Steffens
Ortsbürgermeister