Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 17.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 376.540 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 472.530 Euro |
| Jahresfehlbetrag auf | 95.990 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 357.850 Euro |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 438.070 Euro |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | - 80.220 Euro |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 Euro |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 Euro |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.000 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 46.160 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 43.160 Euro |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 123.380 Euro |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 123.380 Euro |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 484.230 Euro |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 484.230 Euro |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | 0 Euro |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer | |
| - Grundsteuer A | 345 v.H. |
| - Grundsteuer B | 465 v.H. |
| b) | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 24,00 Euro |
| - für den zweiten Hund | 36,00 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 48,00 Euro |
Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.789.478,11 Euro. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 6.172,88 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insg. 1.795.650,99 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 99.590,00 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.696.060,99 Euro.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 95.990,00 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 1.600.070,99 Euro.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.04.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.04.2025 bis 02.05.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.