Der Verbandsgemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 09.10.2024 den Planänderungsbeschluss zur 23. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes gefasst, um das förmliche Aufstellungsverfahren in Gang zu setzen. Darüber hinaus wurde am 26.03.2026 der Entwurf anerkannt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Veröffentlichung und zugleich öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Monreal, Flur 17. Er ist in der nachfolgend unmaßstäblich verkleinert abgedruckten Geltungsbereichskarte in der Übersichtskarte rot umrandet und im Lageplan durch eine schwarz gestrichelte Linie umgrenzt. Die Karte ist Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.
Planungsziele
Anlass und Ziel der 23. Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche (SO) „Photovoltaikfreiflächenanlage“.
Auslegungsdauer
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Begründung) ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 20.04. zum 20.05.2026
zu jedermanns Einsicht im Internet unter www.vordereifel.de über das Menü in folgender Rubrik veröffentlicht:
Rathaus Þ Offenlage/Downloads Þ Flächennutzungsplan Þ 23. Änderung
Zudem kann der Entwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, 56727 Mayen, Kelberger Str. 26, Zimmer A209, während der Öffnungszeiten (montags - donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 – 13:00 Uhr) eingesehen werden. Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).
Während dieser Auslegungsfrist kann Jeder zum Entwurf des Bebauungsplanes Stellung nehmen.
Stellungnahmen können schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per Email an: j.gaeb@vordereifel.de eingereicht werden. Rückfragen bei Einsichtnahme des Bebauungsplanes im Internet können gerne per Email oder telefonisch (02651/8009-36) erfolgen.