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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Langscheid für das Haushaltsjahr 2023 vom 18.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 15.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 14.04.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  158.140 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  201.630 Eur

Jahresfehlbetrag auf  —  43.490 Eur

2.

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  144.560 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  176.120 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  - 31.560 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 25.150 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  - 25.150 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  0 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  0 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)  — 0 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf  —  144.560 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf  —  201.270 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf  —  - 56.710 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Eur

verzinste Kredite auf  —  0 Eur

zusammen auf  —  0 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

-

Grundsteuer A  — 345 v.H.

-

Grundsteuer B  — 465 v.H.

b)

Gewerbesteuer  — 400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund  —  24,00 Eur

-

für den zweiten Hund  —  36,00 Eur

-

für jeden weiteren Hund  —  48,00 Eur

-

für jeden Kampfhund  —  500,00 Eur

§ 5 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 982.842,46 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2021 mit 2.166,63 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 insg. 980.675,83 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 35.770,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 944.905,83 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 43.490,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 901.415,83 Eur.

Langscheid, den 18.04.2023

Müller-Dewald
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.05.2023 bis 17.05.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Langscheid, den 18.04.2023

Müller-Dewald
Ortsbürgermeisterin