Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 15.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 14.04.2023 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf — 158.140 Eur | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 201.630 Eur | |
| Jahresfehlbetrag auf — 43.490 Eur | |
| 2. | im Finanzhaushalt |
| die ordentlichen Einzahlungen auf — 144.560 Eur | |
| die ordentlichen Auszahlungen auf — 176.120 Eur | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — - 31.560 Eur | |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0 Eur | |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0 Eur | |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0 Eur | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 Eur | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 25.150 Eur | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — - 25.150 Eur | |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 0 Eur | |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 0 Eur | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) — 0 Eur | |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf — 144.560 Eur | |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf — 201.270 Eur | |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf — - 56.710 Eur |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf — 0 Eur | |
| verzinste Kredite auf — 0 Eur | |
| zusammen auf — 0 Eur |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer | |
| - | Grundsteuer A — 345 v.H. | |
| - | Grundsteuer B — 465 v.H. | |
| b) | Gewerbesteuer — 400 v.H. | |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - | für den ersten Hund — 24,00 Eur | |
| - | für den zweiten Hund — 36,00 Eur | |
| - | für jeden weiteren Hund — 48,00 Eur | |
| - | für jeden Kampfhund — 500,00 Eur |
Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 982.842,46 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2021 mit 2.166,63 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 insg. 980.675,83 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 35.770,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 944.905,83 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 43.490,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 901.415,83 Eur.
Langscheid, den 18.04.2023
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.05.2023 bis 17.05.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.
Langscheid, den 18.04.2023