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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2024 vom 16.04.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 09.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  2.758.520 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  3.142.690 Euro

Jahresfehlbetrag auf  —  384.170 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  2.637.110 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  2.914.490 Euro

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  - 277.380 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0 Euro

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  0 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  236.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  421.500 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  - 185.500 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  502.120 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  39.240 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)  —  462.880 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf  —  3.375.230 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf  —  3.375.230 Euro

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf  —  0 Euro

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Euro

verzinste Kredite auf  —  0 Euro

zusammen auf  —  0 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A  —  345 v.H.

- Grundsteuer B  —  465 v.H.

b) Gewerbesteuer  —  400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  24,60 Euro

- für den zweiten Hund  —  37,20 Euro

- für jeden weiteren Hund  —  49,20 Euro

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.294.504,72 Euro. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2022 mit 134.023,74 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 insg. 4.160.480,98 Euro.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 290.480,00 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 3.870.000,98 Euro.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 384.170,00 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 3.485.830,98 Euro.

Kehrig, den 16.04.2024
Ostrominski, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.04.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.04.2024 bis 10.05.2024 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A 306, öffentlich aus.

Kehrig, den 16.04.2024
Ostrominski, Ortsbürgermeister