Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 09.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.758.520 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 3.142.690 Euro
Jahresfehlbetrag auf — 384.170 Euro
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 2.637.110 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf — 2.914.490 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — - 277.380 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0 Euro
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 236.000 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 421.500 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — - 185.500 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 502.120 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 39.240 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) — 462.880 Euro
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf — 3.375.230 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf — 3.375.230 Euro
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf — 0 Euro
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 0 Euro
zusammen auf — 0 Euro
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A — 345 v.H.
- Grundsteuer B — 465 v.H.
b) Gewerbesteuer — 400 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 24,60 Euro
- für den zweiten Hund — 37,20 Euro
- für jeden weiteren Hund — 49,20 Euro
Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.294.504,72 Euro. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2022 mit 134.023,74 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 insg. 4.160.480,98 Euro.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 290.480,00 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 3.870.000,98 Euro.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 384.170,00 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 3.485.830,98 Euro.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.04.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.04.2024 bis 10.05.2024 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A 306, öffentlich aus.