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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Johann für das Haushaltsjahr 2025 vom 14.04.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 18.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Eigenbetrieb "Wasserwerk"

0 Eur

2.

Verpflichtungsermächtigungen

Eigenbetrieb "Wasserwerk"

0 Eur

§ 5 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 1.000.000 Eur festgesetzt.

§ 6 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

Grundsteuer A

Grundsteuer B

b)

Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

-

für den zweiten Hund

-

für jeden weiteren Hund

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Entgelte für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§§ 7, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes) werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Öffentliche Wasserversorgung

1.1

Wassergebühr

Berechnungseinheit ist der Wasserverbrauch des laufenden Jahres. Die Gebühr beträgt je m3 verbrauchtes Wasser 2,03 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 7 % = 0,13 Eur/m3).

1.1.1

Die Vorausleistungen auf die Wassergebühren des Jahres 2025 je m3 verbrauchtes Wasser werden auf 2,03 Eur einschließ­lich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,13 Eur/m3).

Von den entgeltsfähigen Aufwendungen werden 55 % als Benutzungsgebühr erhoben.

1.2

Wassermessergebühren

Die Gebühren für die Wassermesser werden auf monatlich 0,82 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,05 Eur/m2).

1.2.1

Die Vorausleistungen 2025 auf die Gebühr für die Wassermesser werden auf monatlich 0,82 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,05 Eur/m2).

1.3

Wiederkehrender Beitrag

Berechnungseinheit ist 1 m² Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen.

Der wiederkehrende Beitrag wird auf 0,20 Eur/m² gewichteter Grundstücksfläche einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,01 Eur/m²).

1.3.1

Die Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge 2025 werden auf 0,20 Eur/m² Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,01 Eur/m²).

Von den entgeltsfähigen Aufwendungen werden 45 % als wiederkehrender Beitrag erhoben.

1.4

Einmalige Wasserleitungsbeiträge

Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge für Investitionsaufwendungen der ersten Herstellung und den Ausbau aller Wasserversorgungsanlagen (Haupt- und Versorgungsleitungen einschließlich Grundstückshausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum sowie übrigen Anlagen) im Wege der Kostenspaltung, nach der Entgeltsatzung Wasserversorgung in der jeweils gültigen Fassung.

1.4.1

Gemeinschaftsanlagen

Der Beitragssatz je m2 gewichteter Grundstücksfläche wird auf 0,56 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 7% = 0,04 Eur/m²) festgesetzt.

1.4.2

Haupt- und Versorgungsleitungen einschließlich Hausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum

Der Beitragssatz je m2 gewichteter Grundstücksfläche wird auf 1,47 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 7% = 0,10 Eur/m²) festgesetzt.

§ 8 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.174.264,60 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2023 mit 54.231,99 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insgesamt 4.120.032,61 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 35.520,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 4.084.512,61 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 216.000,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 3.868.512,61 Eur.

St. Johann, den 14.04.2025
Annette Malottke, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 10.04.2025 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.04.2025 bis 08.05.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

St. Johann, den 14.04.2025
Annette Malottke, Ortsbürgermeisterin