Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 18.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.046.270 Eur |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.262.270 Eur |
| Jahresfehlbetrag auf | 216.000 Eur |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.959.630 Eur |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 2.103.020 Eur |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -143.390 Eur |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 Eur |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 Eur |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 Eur |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 26.500 Eur |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 363.000 Eur |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -336.500 Eur |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 515.680 Eur |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 35.790 Eur |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 479.890 Eur |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 2.501.810 Eur |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 2.501.810 Eur |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | 0 Eur |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Eur |
| verzinste Kredite auf | 336.500 Eur |
| zusammen auf | 336.500 Eur |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen | |
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| Eigenbetrieb "Wasserwerk" | 0 Eur |
| 2. | Verpflichtungsermächtigungen | |
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| Eigenbetrieb "Wasserwerk" | 0 Eur |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 1.000.000 Eur festgesetzt.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer | |
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| Grundsteuer A | 345 v.H. |
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| Grundsteuer B | 465 v.H. |
| b) | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - | für den ersten Hund | 40,00 Eur |
| - | für den zweiten Hund | 50,00 Eur |
| - | für jeden weiteren Hund | 73,00 Eur |
Die Sätze der Entgelte für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§§ 7, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes) werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Öffentliche Wasserversorgung
| 1.1 | Wassergebühr |
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| Berechnungseinheit ist der Wasserverbrauch des laufenden Jahres. Die Gebühr beträgt je m3 verbrauchtes Wasser 2,03 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 7 % = 0,13 Eur/m3). |
| 1.1.1 | Die Vorausleistungen auf die Wassergebühren des Jahres 2025 je m3 verbrauchtes Wasser werden auf 2,03 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,13 Eur/m3). |
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| Von den entgeltsfähigen Aufwendungen werden 55 % als Benutzungsgebühr erhoben. |
| 1.2 | Wassermessergebühren |
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| Die Gebühren für die Wassermesser werden auf monatlich 0,82 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,05 Eur/m2). |
| 1.2.1 | Die Vorausleistungen 2025 auf die Gebühr für die Wassermesser werden auf monatlich 0,82 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,05 Eur/m2). |
| 1.3 | Wiederkehrender Beitrag |
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| Berechnungseinheit ist 1 m² Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen. |
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| Der wiederkehrende Beitrag wird auf 0,20 Eur/m² gewichteter Grundstücksfläche einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,01 Eur/m²). |
| 1.3.1 | Die Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge 2025 werden auf 0,20 Eur/m² Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,01 Eur/m²). |
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| Von den entgeltsfähigen Aufwendungen werden 45 % als wiederkehrender Beitrag erhoben. |
| 1.4 | Einmalige Wasserleitungsbeiträge |
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| Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge für Investitionsaufwendungen der ersten Herstellung und den Ausbau aller Wasserversorgungsanlagen (Haupt- und Versorgungsleitungen einschließlich Grundstückshausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum sowie übrigen Anlagen) im Wege der Kostenspaltung, nach der Entgeltsatzung Wasserversorgung in der jeweils gültigen Fassung. |
| 1.4.1 | Gemeinschaftsanlagen |
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| Der Beitragssatz je m2 gewichteter Grundstücksfläche wird auf 0,56 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 7% = 0,04 Eur/m²) festgesetzt. |
| 1.4.2 | Haupt- und Versorgungsleitungen einschließlich Hausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum |
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| Der Beitragssatz je m2 gewichteter Grundstücksfläche wird auf 1,47 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 7% = 0,10 Eur/m²) festgesetzt. |
Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.174.264,60 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2023 mit 54.231,99 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insgesamt 4.120.032,61 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 35.520,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 4.084.512,61 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 216.000,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 3.868.512,61 Eur.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 10.04.2025 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.04.2025 bis 08.05.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.