Wir bitten zu beachten, dass Blumen und Kerzenschmuck auf den Platten der Rasengräber längstens bis zum 15. März eines Jahres stehen bleiben dürfen. Danach ist der Schmuck zu entfernen. Im Herbst, ab dem 15. Oktober, dürfen die Rasengräber wieder individuell mit Grablichtern, Blumenvasen und anderem Grabschmuck auf der Grabplatte geschmückt werden.
Jetzt noch vorhandener Schmuck ist unverzüglich zu entfernen.