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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Parksituation in der Ortslage

Ein altes, immer wieder auftretendes Problem beschäftigt auch aktuell viele Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde: Die Parksituation innerhalb unseres Ortes.

In einigen Straßen parken Anwohner und Besucher leider so, dass ein regelkonformes Befahren der Wege kaum bzw. teilweise bereits nicht mehr möglich ist oder aber unnötige Gefahren verursacht, weil z.B. die Sicht auf gefährliche Stellen verbaut wird. Verstärkt wird dieses Problem momentan auch noch durch die Baustellen, die sich in unserem Ort befinden.

So müssen Verkehrsteilnehmer teilweise auf Gehwege ausweichen, weil durch parkende Fahrzeuge die Straße so schmal wird, dass ein normales Befahren unmöglich ist – hier erinnere ich nochmal an die StVO, die besagt, dass die Fahrbahn eine Restbreite von mindestens 3,05 Meter haben muss (§12 StVO). Auch das Parken gegenüber von Grundstücks Ein- und Ausfahrten ist nicht gestattet, wenn diese Mindestbreite unterschritten wird. Dies soll in erster Linie verhindern, dass Rettungs- und Einsatzfahrzeuge an einer Durchfahrt behindert werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass in Kreuzungsbereichen ein Abstand von mindestens 5 Metern zum Schnittpunkt der Bürgersteigkanten eingehalten wird.

Auch wenn diese Regeln rein rechtlich eingehalten werden, aber klar ersichtlich ist, dass die parkenden Fahrzeuge dennoch ein Hindernis darstellen, wäre es ein Leichtes, an der Straße ein paar Meter weiter hoch oder runter zu parken oder die eigene Hofeinfahrt zu benutzen.

Ich bitte daher darum, dass alle Bürgerinnen und Bürger Rücksicht aufeinander nehmen und sich an diese Regeln zum Wohler aller halten. So wird vermieden, dass sich die Ortsgemeinde oder verärgerte Mitbewohner an das Ordnungsamt wenden müssen.

Frank Pohl, Ortsbürgermeister