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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hausten für das Haushaltsjahr 2026 vom 20.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 04.03.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

697.550 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

844.030 Eur

Jahresfehlbetrag auf

146.480 Eur

2.

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

672.010 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf

794.640 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-122.630 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

257.000 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-257.000 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

379.630 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

0 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)

379.630 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

1.051.640 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

1.051.640 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

0 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Eur

verzinste Kredite auf

0 Eur

zusammen auf

0 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b)

Gewerbesteuer

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

18,00 Eur

- für den zweiten Hund

36,00 Eur

- für jeden weiteren Hund

60,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 2.254.775,74 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2024 mit 114.951,29 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insg. 2.369.727,03 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 69.790,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 2.299.937,03 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 146.480,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 2.153.457,03 Eur.

Hausten, den 20.04.2026
Klapperich
Ortsbürgermeister

Hinweis :

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.04.2026 bis 07.05.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A 306, öffentlich aus.

Hausten, den 20.04.2026
Klapperich
Ortsbürgermeister