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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Kirchwald

1. Gemeindestraßen

Der Ortsgemeinderat von Kirchwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2023 beschlossen, die in der nachfolgenden Aufstellung angeführten Gemeindestraßen entsprechend § 36 des LStrG Rheinland-Pfalz als öffentliche Straßen förmlich zu widmen.

Durch diese Widmung erhalten diese Straßen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 LStrG. Nicht befestigte Wegeränder werden hierdurch ebenfalls mit gewidmet.

Der Gebrauch der Straßen ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).

Die gewidmeten Straßen sind entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung Gemeindestraßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen (§ 3 Nr. 3a LStrG).

2. Fußwege

Weiter hat der Ortsgemeinderat von Kirchwald beschlossen, die nachfolgend aufgeführten Wege entsprechend § 36 LStrG Rheinland-Pfalz als Fußwege förmlich zu widmen.

Lfde. Nr.

Fußweg

Parzellenbezeichnung Flur - Parzellen-Nr. (Gemarkung)

1

Escher Straße - Hauptstraße

1 - 120 (Kirchesch)

2

Hauptstraße - Straße "In den Pöschen" (Spielplatz)

4 - 128 (Waldesch)

3

Im Kirchboden - Hauptstraße-Gemeinde-platz

2 - 74/2 (Kirchesch)

4

Amselweg - Hauptstraße

1 - 175 (Kirchesch)

Durch diese Widmung erhalten diese Wege die Eigenschaft eines selbständigen Fußweges. Nicht befestigte Wegeränder werden hierdurch ebenfalls mit gewidmet.

Der Gebrauch des jeweiligen Weges ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).

Die Wege sind entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als sog. sonstige Straße nach § 3 Ziffer 3b aa LStrG selbstständige Fußwege.

3. Träger der Straßenbaulast

Träger der Straßenbaulast für die v.g. Straßen und Fußwege ist nach § 14 LStrG die Ortsgemeinde Kirchwald.

Die erfolgten Widmungen vollziehen sich mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung.

Die Verkehrsflächen dieser gewidmeten Gemeindestraßen und Fußwege sind in einem Lageplan farblich dargestellt, der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 58, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird.

Dieser kann während den Dienststunden

montags bis donnerstags

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

und

freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

eingesehen werden.

Die Widmungen vollziehen sich mit dieser Bekanntmachung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel,

Kelberger Str. 26, 56727 Mayen

oder

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz

an vg-vordereifel@vpsko.rlp

erhoben werden.

Bei Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der Verbandsgemeinde Vordereifel unter http://www.Verbandsgemeinde@vordereifel.eu aufgeführt sind.

"Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist."

Mayen, den 25.04.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel
(Siegel)
Alfred Schomisch
Bürgermeister