Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wenn die Temperaturen steigen, die Tage länger werden und die Sonne scheint zieht es wieder viele Menschen nach draußen ins Freie und in den Garten.
Natürlich gehören auch Arbeiten wie Hecken schneiden oder Rasen mähen zu den ersten Aufgaben die viele von Ihnen erledigen möchten.
Damit es hierbei nicht zu Konflikten in der Nachbarschaft kommt und Jeder einen schönen Tag im Freien genießen kann, möchten wir auf die wichtigsten Vorschriften bezüglich Lärmbelästigung bei der Nutzung der Geräte hinweisen.
Nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) von Rheinland-Pfalz dürfen Rasenmäher und ähnliche Geräte an Werktagen in der Zeit von 13.00-15.00 Uhr und 20.00-07.00 Uhr nicht betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen gilt ein Verbot für die Nutzung dieser Geräte.
Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.
Wir bitten Sie darauf zu achten, dass die entsprechenden Ruhezeiten eingehalten werden.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob eine Nutzung des Gerätes oder der Maschine zulässig ist, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde, Herr Röser, Tel: 02651/8009-28, gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mitteilung der