Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am
19.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 153.520 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 197.610 EUR |
| Jahresfehlbetrag auf | 44.090 EUR |
2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 147.500 EUR |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 181.010 EUR |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -33.510 EUR |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 EUR |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 EUR |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 11.700 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 11.700 EUR |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 45.210 EUR |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 0 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 45.210 EUR |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 192.710 EUR |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 192.710 EUR |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | 0 EUR |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite auf | 0 EUR |
| zusammen auf | 0 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer | |
| - Grundsteuer A | 345 v.H. |
| - Grundsteuer B | 465 v.H. |
b) Gewerbesteuer | 400 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 24,– EUR |
| - für den zweiten Hund | 36,– EUR |
| - für jeden weiteren Hund | 48,– EUR |
| - für jeden Kampfhund | 500,– EUR |
Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.048.234,57 EUR. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2024 mit 14.083,39 EUR beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insg. 1.062.317,96 EUR.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 35.610,– EUR beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 1.026.707,96 EUR.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 44.090,– EUR beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 982.617,96 EUR.
H i n w e i s :
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2026 bis 13.05.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A 306, öffentlich aus.