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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschenbach für das Haushaltsjahr 2026 vom 22.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am

01.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

341.390 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

505.320 Eur

Jahresfehlbetrag auf

163.930 Eur

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

335.920 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf

495.520 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-159.600 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

118.150 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-118.150 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

277.750 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

0 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)

277.750 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

613.670 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

613.670 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

0 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Eur

verzinste Kredite auf

0 Eur

zusammen auf

0 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b) Gewerbesteuer

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

25,00 Eur

- für den zweiten Hund

50,00 Eur

- für jeden weiteren Hund

100,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.681.567,83 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2024 mit 341.864,94 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insg. 2.023.432,77 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 52.790,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 1.970.642,77 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 163.930,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 1.806.712,77 Eur.

Welschenbach, den 22.04.2026
Klaus Augel
Ortsbürgermeister

H i n w e i s :

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2026 bis 13.05.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.

Welschenbach, den 22.04.2026
Klaus Augel
Ortsbürgermeister