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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsgemeinde Kehrig

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 05.03.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.232.330 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.301.340 Eur

Jahresfehlbetrag auf

69.010 Eur

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

3.120.430 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf

3.071.660 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

48.770 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

254.500 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

- 254.500 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

235.710 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

29.980 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)

205.730 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

3.356.140 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

3.356.140 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

0 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Eur

verzinste Kredite auf  —  0 Eur

zusammen auf  —  0 Eur

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A  —  345 v.H.

- Grundsteuer B  —  465 v.H.

b) Gewerbesteuer  —  400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  24,60 Eur

- für den zweiten Hund  —  37,20 Eur

- für jeden weiteren Hund  —  49,20 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.956.428,57 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2024 mit 103.200,68 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insg. 5.059.629,25 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 51.360,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 5.008.269,25 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 69.010,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 4.939.259,25 Eur.

Kehrig, den 16.04.2026
Ostrominski
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.05.2026 bis 21.05.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A 306, öffentlich aus.

Kehrig, den 16.04.2026
Ostrominski
Ortsbürgermeister