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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lind für das Haushaltsjahr 2026 vom 30.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 13.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

114.640 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

156.930 €

Jahresfehlbetrag auf

42.290 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

111.280 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

140.540 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

- 29.260 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

0 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

210 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)

210 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

111.280 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

140.750 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf

- 29.470 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

zusammen auf

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b)

Gewerbesteuer

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

20,00 Eur

- für den zweiten Hund

30,00 Eur

- für jeden weiteren Hund

40,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 793.761,54 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2024 mit 8.794,22 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insg. 784.967,32 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 34.760,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 750.207,32 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 42.290 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 707.917,32 Eur.

Lind, den 30.04.2026
Spiering
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.05.2026 bis 21.05.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.

Lind, den 30.04.2026
Spiering
Ortsbürgermeister