Titel Logo
Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Vordereifel für das Haushaltsjahr 2024 vom 28.12.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 07.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  13.331.630 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  13.827.030 €

Jahresfehlbetrag auf  —  495.400 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  12.906.920 €

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  13.241.300 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  -334.380 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.103.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  3.569.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -1.466.500 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  1.926.840 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  125.960 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)  —  1.800.880 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf  —  16.936.760 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf  —  16.936.760 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf  —  0 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 €

verzinste Kredite auf  —  1.466.500 €

zusammen auf  —  1.466.500 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 5.000.000,00 €.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 5.000.000,00 €.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Eigenbetrieb "Abwasserwerk"  —  3.063.040 €

2. Kredite zur Liquiditätssicherung

Eigenbetrieb "Abwasserwerk"  —  5.000.000 €

3. Verpflichtungsermächtigungen

Eigenbetrieb "Abwasserwerk"  —  0 €

§ 6 Umlagen

1. Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 30,75 v.H. festgesetzt.

2. Neben der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage werden für folgende Zwecke von den aufgeführten Ortsgemeinden nach den angegebenen Grundlagen Sonderumlagen (§ 32 Abs. 2 LFAG) erhoben:

Ergebnishaushalt:

• Für die Personal- und Sachkosten der Grundschulen Boos, Herresbach, Langenfeld, Monreal und Weiler wird eine Sonderumlage nach den Schülerzahlen der Klassen 1-4 (Stichtag: 01.09.2023) von den beteiligten Ortsgemeinden erhoben und zwar:

Grundschulen

1. Grundschule Boos  —  120.000 €

2. Grundschule Herresbach  —  192.260 €

3. Grundschule Langenfeld  —  42.710 €

4. Grundschule Monreal  —  103.700 €

5. Grundschule Weiler  —  18.620 €

• Für die durch anderweitige Einnahmen nicht gedeckten Personal- und Sachkosten für die Kindertagesstätten Monreal, Nachtsheim und Weiler wird eine Sonderumlage nach den Kinderzahlen von den beteiligten Ortsgemeinden erhoben.

Maßgebend sind die Kinderzahlen im Jahresdurchschnitt.

Kindertagesstätten

1. Kindertagesstätte Monreal  —  137.930 €

2. Kindertagesstätte Nachtsheim  —  200.100 €

3. Kindertagesstätte Weiler  —  138.110 €

Finanzhaushalt:

• Des Weiteren wird eine Sonderumlage für die bei den Grundschulen und Kindertagesstätten im Finanzhaushalt vorgesehenen Investitionen nach den Einwohnerzahlen (30.06.2023), wie sie bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2023 zugrunde gelegt sind, von den beteiligten Ortsgemeinden erhoben und zwar:

Grundschulen

1. Grundschule Boos  —  0 €

2. Grundschule Herresbach  —  0 €

3. Grundschule Langenfeld  —  0 €

4. Grundschule Monreal  —  0 €

5. Grundschule Weiler  —  0 €

Kindertagesstätten

1. Kindertagesstätte Monreal  —  40.000 €

2. Kindertagesstätte Nachtsheim  —  10.000 €

3. Kindertagesstätte Weiler  —  1.500 €

§ 7 Altersteilzeit

Die Zahl der im Haushaltsjahr bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird auf 0 festgelegt.

§ 8 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Entgelte für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen und der einmaligen Kanalbaubeiträge (§§ 7, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes) werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Öffentliche Abwasserbeseitigung

1.1 Die Kanalbenutzungsgebühr wird je cbm verbrauchtes Wasser festgesetzt auf 1,97 €.

1.1.1 Die Vorausleistungen auf die Kanalbenutzungsgebühren 2024 werden auf 1,97 € je cbm verbrauchtes Wasser festgesetzt.

1.2 Der wiederkehrende Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung wird je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse auf 0,15 € festgesetzt.

1.2.1 Die Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge 2024 für die Schmutzwasserbeseitigung werden je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse auf 0,15 festgesetzt.

1.3 Der wiederkehrende Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung wird je qm verdichtete Abflussfläche auf 0,38 festgesetzt.

1.3.1 Die Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge 2024 für die Niederschlagswasserbeseitigung werden je qm verdichtete Abflussfläche auf 0,38 € festgesetzt.

1.4 Die Fäkalschlammgebühr wird je cbm abgefahrener Schlamm (§ 52 LWG) festgesetzt auf 35,90 €

1.5 Die laufende Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an den Aufwendungen der Straßenoberflächenentwässerung wird für 2024 auf 0,58 € je qm öffentlicher Straßen-, Wege- und Platzfläche festgesetzt.

1.6 Einmalige Kanalbaubeiträge

1.6.1 Flächenkanalisation

1.6.1.1 Für den Kostenanteil Schmutzwasser wird der Beitragssatz auf 6,99 € je qm Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen festgesetzt.

1.6.1.2 Für den Kostenanteil Niederschlagswasser wird der Beitragssatz auf 13,80 € je qm verdichtete Abflussfläche festgesetzt.

1.6.2 Gemeinschaftsanlagen (Kläranlagen, Verbindungssammler, Fangbecken)

1.6.2.1 Für den Kostenanteil Schmutzwasser wird der Beitragssatz auf 1,90 je qm Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen festgesetzt.

1.6.2.2 Für den Kostenanteil Niederschlagswasser wird der Beitragssatz auf 2,50 € je qm verdichtete Abflussfläche festgesetzt.

1.6.3 Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung - Ortsgemeinden

1.6.3.1 Flächenkanalisation

Der Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsgemeinden wird auf 19,55 € je qm Straßen-, Wege- und Platzfläche festgesetzt.

1.6.3.2 Gemeinschaftsanlagen

Der Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsgemeinden wird auf 5,29 € je qm Straßen-, Wege- und Platzfläche festgesetzt.

2. Umlegung der Abwasserabgabe 2024 auf die Anschlussnehmer

Nach den Bestimmungen des Landesabwasserabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Vordereifel vom 24.07.2015 wird die Abwasserabgabe bei Kleineinleitern auf 17,90 € je Einwohner festgesetzt (Stand: 30.06.2024).

§ 9 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 2.051.229,98 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages nach der Haushaltssatzung 2023 mit 15.110,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 2.036.119,98 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 495.400,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.540.719,98 Eur.

Mayen, den 28.12.2023
Alfred Schomisch
Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurden am 28.12.2023 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.01.2024 bis 24.01.2024 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, Zimmer 57, öffentlich aus.

Mayen, den 28.12.2023
Alfred Schomisch
Bürgermeister