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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Luxem für das Haushaltsjahr 2024 vom 03.01.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 28.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  612.170 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  511.740 Eur

Jahresüberschuss auf  —  100.430 Eur

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  572.000 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  444.340 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  127.660 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  405.750 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  605.000 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  - 199.250 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  76.880 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  5.290 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)  —  71.590 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf  —  1.054.630 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf  —  1.054.630 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf  —  0 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Eur

verzinste Kredite auf  —  0 Eur

zusammen auf  —  0 Eur

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A  —  300 v.H.

- Grundsteuer B  —  365 v.H.

b) Gewerbesteuer  —  365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  21,00 Eur

- für den zweiten Hund  —  30,00 Eur

- für jeden weiteren Hund  —  39,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.883.706,62 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2022 mit 19.662,99 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 insgesamt 1.864.043,63 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2023 mit 44.120,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 1.908.163,63 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2024 mit 100.430,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 2.008.593,63 Eur.

Luxem, den 03.01.2024
Freund
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.12.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.01.2024 bis 24.01.2024 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Luxem, den 03.01.2024
Freund
Ortsbürgermeister