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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Münk für das Haushaltsjahr 2024 vom 05.01.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Eur

verzinste Kredite auf  —  0 Eur

zusammen auf  —  0 Eur

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A  —  345 v.H.

- Grundsteuer B  —  465 v.H.

b) Gewerbesteuer  —  400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  24,00 Eur

- für den zweiten Hund  —  32,00 Eur

- für jeden weiteren Hund  —  44,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt nach dem Jahresabschluss 2.064.601,58 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2022 mit 32.737,74 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 insgesamt 2.031.863,84 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 66.300,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 1.965.563,84 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 83.150,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.882.413,84 Eur.

Münk, den 05.01.2024
Steffens
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.01.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.01.2024 bis 24.01.2024 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Münk, den 05.01.2024
Steffens
Ortsbürgermeister