Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 436.710 Eur |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 519.860 Eur |
| Jahresfehlbetrag auf | 83.150 Eur |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 406.910 Eur |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 467.840 Eur |
| der Saldo der ordentlichen | |
| Ein- und Auszahlungen auf | - 60.930 Eur |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 Eur |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 Eur |
| der Saldo der außerordentlichen | |
| Ein- und Auszahlungen auf | 0 Eur |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Eur |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 188.900 Eur |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen | |
| aus Investitionstätigkeit auf | - 188.900 Eur |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 249.830 Eur |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 0 Eur |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen | |
| aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 249.830 Eur |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 656.740 Eur |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 656.740 Eur |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes | |
| im Haushaltsjahr auf | 0 Eur |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Eur
verzinste Kredite auf — 0 Eur
zusammen auf — 0 Eur
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A — 345 v.H.
- Grundsteuer B — 465 v.H.
b) Gewerbesteuer — 400 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 24,00 Eur
- für den zweiten Hund — 32,00 Eur
- für jeden weiteren Hund — 44,00 Eur
Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt nach dem Jahresabschluss 2.064.601,58 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2022 mit 32.737,74 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 insgesamt 2.031.863,84 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 66.300,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 1.965.563,84 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 83.150,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.882.413,84 Eur.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.01.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.01.2024 bis 24.01.2024 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.