Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am
01.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 668.690 Eur |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 610.560 Eur |
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| Jahresüberschuss auf | 58.130 Eur |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
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| die ordentlichen Einzahlungen auf | 623.620 Eur |
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| die ordentlichen Auszahlungen auf | 538.890 Eur |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 84.730 Eur |
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| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 Eur |
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| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 Eur |
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| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 Eur |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 100.300 Eur |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 148.550 Eur |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -48.250 Eur |
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| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 0 Eur |
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| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 7.000 Eur |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 7.000 Eur |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 723.920 Eur |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 694.440 Eur |
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| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | 29.480 Eur |
| 1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung | ||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Eur |
| verzinste Kredite auf | 0 Eur |
| zusammen auf | 0 Eur |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer | |
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| - Grundsteuer A | 300 v.H. |
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| - Grundsteuer B | 365 v.H. |
| b) | Gewerbesteuer | 365 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
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| - für den ersten Hund | 21,00 Eur |
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| - für den zweiten Hund | 30,00 Eur |
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| - für jeden weiteren Hund | 39,00 Eur |
Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.946.231,69 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2024 mit 158.611,04 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insgesamt 2.104.842,73 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2025 mit 138.960,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 2.243.802,73 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2026 mit 58.130,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 2.301.932,73 Eur.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.12.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.01.2026 bis 21.01.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.