Titel Logo
Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Luxem für das Haushaltsjahr 2026 vom 23.12.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am

01.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

668.690 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

610.560 Eur

Jahresüberschuss auf

58.130 Eur

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

623.620 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf

538.890 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

84.730 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

100.300 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

148.550 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-48.250 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

0 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

7.000 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)

7.000 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

723.920 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

694.440 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

29.480 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitions­förderungs­maßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Eur

verzinste Kredite auf

0 Eur

zusammen auf

0 Eur

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

300 v.H.

- Grundsteuer B

365 v.H.

b)

Gewerbesteuer

365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

21,00 Eur

- für den zweiten Hund

30,00 Eur

- für jeden weiteren Hund

39,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.946.231,69 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2024 mit 158.611,04 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insgesamt 2.104.842,73 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2025 mit 138.960,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 2.243.802,73 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2026 mit 58.130,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 2.301.932,73 Eur.

Luxem, den 23.12.2025
Freund
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.12.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.01.2026 bis 21.01.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.

Luxem, den 23.12.2025
Freund
Ortsbürgermeister