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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Schneeräumung in Sankt Johann

Mit dem Winterwetter wird es Zeit, unsere Regeln zur Schneeräumung in Erinnerung zu bringen:

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen

der Ortsgemeinde St. Johann

vom 12.03.2002

(Auszug)

§ 1 Reinigungspflichtige

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.

....

§ 6 Schneeräumung

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. ...

(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind Werktags bis 7.00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

§ 7 Bestreuen der Straße

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist nur erlaubt

a)

in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,

b)

an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder –abgängen, starken Gefäll- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

Die Räumpflicht geht bis auf wenige Ausnahmen bis zur Strassenmitte und betrifft auch Kreuzungen. Bei Fragen zum Umfang der Räumpflicht stehe ich gerne für Antworten zur Verfügung. Unsere Satzung findet sich hier: https://t1p.de/x6wty

Wenn sich alle an diese Regeln halten, ist der Weg durch unser Dorf auch bei Minusgraden sicher - aber Tiere und Pflanzen werden geschont.

Annette Malottke
Ortsbürgermeisterin